Begriffe, unter anderem des jur. Wörterbuches (Köbler 2004/14) der BRaD, werden hier in landläufiger Sprache erklärt & definiert!
Sofern Begriffe in "" stehen, jedoch nicht verlinkt sind, bezieht sich die Aussage meist auf das genannte Wörterbuch von Köbler.
Andere Quellenangaben, wie beispielsweise die Seiten des"DWDS",oder "RA Drosten" werden entsprechend als solche ersichtlich sein.
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